Neues Gesetz für erneuerbares Heizen ab 2024

Wichtige Änderungen und Förderungen

Neues Gesetz für erneuerbares Heizen ab 2024

Ab dem 1. Januar 2024 tritt in Deutschland ein entscheidendes Gesetz in Kraft, das den Weg für mehr klimafreundliche Heizungen ebnet. Das Gesetz ist Teil des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und verlangt, dass in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten Heizsysteme installiert werden, die zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbarer Energie basieren. Dieser Schritt ist Bestandteil, die Wärmewende in Deutschland voranzutreiben und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte zu dem Gesetz zusammengefasst.

Übergangsfristen und Technologieoptionen

Das Gesetz sieht für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten Übergangsfristen vor. Diese Regelungen ermöglichen eine bessere Abstimmung mit der kommunalen Wärmeplanung, die bis Mitte 2028 (in Großstädten bis Mitte 2026) festlegen soll, wo Wärmenetze oder klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden.

Förderungen und Soziale Ausrichtung

Eine umfangreiche staatliche Förderung unterstützt den Wechsel zu Heizsystemen, die auf 65 Prozent erneuerbarer Energie basieren. Die Förderung ist sozial ausgerichtet und enthält einen Geschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Umstieg bis Ende 2024. Die maximale Förderung kann bis zu 70 Prozent der Investitionskosten betragen.

Technologische Vielfalt

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wenn auf eine Heizung mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie umgestiegen wird. Dazu gehören der Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Hybridheizungen, Solarthermie und unter bestimmten Bedingungen H2-Ready-Gasheizungen. Für bestehende Gebäude sind zusätzliche Optionen wie Biomasseheizungen oder Gasheizungen, die erneuerbare Gase nutzen, vorgesehen.

Unterstützung durch Energieberatung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert eine „Energieberatung für Wohngebäude“ und übernimmt bis zu 80 Prozent der Beratungskosten (bei Ein- und Zweifamilienhäuser maximal 1.300 €). Über die Energieeffizienz-Expertenliste können qualifizierte Energieberater gefunden werden. Verbraucherzentralen bieten ebenfalls geförderte Einstiegsberatungen an.

Regelungen für Mietshäuser

Um Mieterinnen und Mieter vor Mietsteigerungen zu schützen, dürfen Vermieterinnen und Vermieter bis zu zehn Prozent der Modernisierungskosten umlegen, wobei staatliche Förderungen abgezogen und die Umlage auf 50 Cent pro Monat und Quadratmeter begrenzt wird.

 

Das neue Gesetz für erneuerbares Heizen ist ein Schritt in Richtung einer klimafreundlicheren Zukunft. Mit den vorgesehenen Übergangsfristen, der technologischen Vielfalt und den umfangreichen Förderungen bietet es eine realistische und sozial ausgewogene Grundlage für den notwendigen Wandel in der Heizungslandschaft Deutschlands.